Allgemeine Geschäftsbedingungen der SmartFix Oberflächeninstandsetzung
Stand: Februar 2026
Inhaber Liridon Latifi, Weinstraße 26, 76829 Ranschbach
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der SmartFix Oberflächeninstandsetzung.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote, Serviceleistungen und Verträge, in laufender und auch in künftiger Geschäftsverbindung.
1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich oder in Textform ihrer Geltung zugestimmt.
Der Vertrag zwischen uns und Auftraggebern kommt durch Annahme unseres Angebots zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder in Textform erfolgen. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn wir mit der Ausführung der angebotenen Dienstleistungen beginnen.
3.1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme derselben freibleibend und können von uns jederzeit widerrufen werden.
3.2. An erstellten Mustern, erarbeiteten Lösungsvorschlägen für die Instandsetzung von Gewerken, an Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen bzw. Informationen, die ausdrücklich als „vertraulich“ bezeichnet sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, solche Unterlagen bzw. die darin enthaltenen Informationen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch uns an Dritte weiterzugeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine pauschale Vertragsstrafe von € 25.000,00 zu bezahlen. Hiervon unberührt sind darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung.
3.3. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und weisen lediglich eine Schätzung der zu erwartenden Kosten aus. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung. In diesem Fall stellen wir auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen (Bilder, Mängellisten und Beschreibungen) einen schriftlichen Kostenvoranschlag aus. An einen solchen verbindlichen Kostenvoranschlag halten wir uns bis zum Ablauf von vier Wochen gebunden.
3.4. Verbindliche Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig. Vorarbeiten, wie insbesondere die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen oder Muster die vom Auftraggeber angefordert werden, sind ebenfalls kostenpflichtig.
3.5. Der Beginn von uns angegebenen Leistungsterminen setzt stets die Abklärung aller technischen Fragen im Vorfeld voraus.
3.6. Sollte vertraglich eine bestimmte Leistungszeit bzw. Lieferfrist vereinbart worden sein, gelten diese Zeitpunkte jeweils vorbehaltlich vollständiger, rechtzeitiger und mangelfreier Belieferung durch Dritte. Ferner wird darauf hingewiesen, dass unsere Leistungserbringung vom Vorherrschen gewisser Witterungsbedingungen abhängt.
3.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass am Ende jeden Arbeitstages eine berechtigte Person zur Quittierung der erbrachten Leistungen oder erbrachten Arbeitsstunden zur Verfügung steht.
3.8. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns dadurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
3.9. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder andere unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Fall der Unmöglichkeit voll von der Verpflichtung, die vereinbarte Leistung zu erbringen.
4.1. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die vereinbarte Leistung entsprechend dem Auftrag.
4.2. Wir treten im Bereich der professionellen Oberflächeninstandsetzung von beschädigten hochwertigen Coatings, der Modifizierung von Oberflächen und der Behebung von Schäden an Glasoberflächen als „Problemlöser“ auf. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von uns erbrachten Leistungen reine Instandsetzungs-Leistungen sind. Als solches garantieren wir nicht für die Wiederherstellung des Neuwerts. Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik und im Rahmen des technisch Möglichen ausgeführt.
4.3. Wir haben das Recht, für die Leistungserbringung Dritte zu beauftragen. In diesem Fall tragen wir das Risiko der ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch den Dritten.
5.1. Die ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nur dann, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Die Preise verstehen sich exklusive weiterer anwendbarer Steuern, Regiearbeiten, Fahrt- und anderen Kosten.
5.2. Wir behalten uns vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
5.3. Entstehen während der Reparatur Mehrkosten, die nicht vorhersehbar und vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasst waren, übernimmt der Auftraggeber diese Mehrkosten.
5.4. Unsere Leistungen sind nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug innerhalb von 7 Tagen eingehend auf unser Konto zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.
5.5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.6. Rechnungsempfänger ist stets der Auftraggeber. Die Rechnungsanschrift ist bereits bei Vertragsschluss anzugeben.
6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.
6.2. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber etwaige Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich rügt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme zu rügen.
6.3. Im Falle berechtigter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
7.1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
7.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
Alle von uns gelieferten Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, dass die ganze oder teilweise unwirksame oder unwirksam gewordene Regelung durch eine rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung ersetzt wird.
Wird die fristgerechte Erfüllung durch uns, unseren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so sind wir während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.
Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche beider Parteien sind in diesem Fall ausgeschlossen.
12.1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
12.2. Gerichtsstand ist, sofern dies wirksam vereinbart werden kann, unser Geschäftssitz.
DSGVO-konform
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